Schlechte Zeiten für Beratungslehrer*innen I

Die seit Jahren in Arbeit befind­liche Neu­fas­sung des Erlass­es „Ein­satz und Weit­er­bil­dung der Beratungslehrerin­nen und Beratungslehrer“ wird von der jet­zi­gen Lan­desregierung nicht mehr auf den Weg gebracht. Nach­dem der ursprüngliche Erlass von 1978 mit den im Lauf der Jahre vorgenomme­nen Verän­derun­gen seit nun­mehr rund zehn Jahren aus­ge­laufen ist, hat es also auch die aktuelle Lan­desregierung nicht ver­mocht, eine zeit­gemäßere Ver­sion des Erlass­es in Kraft zu setzen.

Der Erlassen­twurf ist nach unseren Infor­ma­tio­nen seit fast drei Monat­en fer­tig und lag nach Zus­tim­mung aller mitze­ich­nungspflichti­gen Abteilun­gen des MK seit Beginn der Som­mer­fe­rien bei der Kul­tus­min­is­terin. Damit hätte es nur noch ihrer Unter­schrift bedurft, um ihn als Anhör­fas­sung den Ver­bän­den (z. B. dem vbn:) und anderen betrof­fe­nen Grup­pen wie etwa dem Lan­desel­tern­rat zur Kom­men­tierung zuzuleit­en. Der Entwurf enthält nach Gesprächen, die wir mit den schulpoli­tis­chen Sprech­ern von SPD und Grü­nen sowie der seit Jahres­be­ginn zuständi­gen Ref­er­entin im MK Frau Kubesch führen kon­nten, eine Rei­he von zum Teil sub­stanziellen Verbesserungen.

Nach­dem wir über ver­schiedene Kanäle mehrere Male nachge­fragt hat­ten, erre­ichte uns nun die Nachricht, dass das Anhörungsver­fahren so kurz vor der (vorge­zo­ge­nen) Land­tagswahl nicht mehr in Gang geset­zt wird. Es müsste von der näch­sten Lan­desregierung wieder aufge­grif­f­en wer­den. Ob dies geschehen wird, ist äußerst fraglich – siehe Schlechte Zeit­en für Beratungslehrer*innen II