Zur Landtagswahl 2022

Wahlprüfsteine des vbn: zur Landtagswahl am 9. Oktober

Wie schon bei der letz­ten Land­tags­wahl haben wir auch dies­mal den Par­tei­en Wahl­prüf­stei­ne zukom­men las­sen. Die Ant­wor­ten ver­öf­fent­li­chen wir hier in der Rei­hen­fol­ge des Eingangs.

Alle ver­füg­ba­ren Stu­di­en zei­gen, dass Schü­le­rin­nen und Schü­ler in Deutsch­land durch die Aus­wir­kun­gen der Coro­na­pan­de­mie nach wie vor psy­chisch hoch­gra­dig belas­tet sind. Laut Kin­der- und Jugend­re­port der DAK 2022 hat sich die Zahl der sta­tio­nä­ren Behand­lun­gen von Schul­kin­dern sowohl im Bereich depres­si­ver Epi­so­den als auch im Bereich Angst­stö­run­gen allein im Erhe­bungs­zeit­raum 2021 gegen­ü­ber dem Vor­jahr um 25% erhöht. Die­se dra­ma­ti­sche Ent­wick­lung macht sich auch im Schul­all­tag in einer Viel­zahl von Beein­träch­ti­gun­gen bemerk­bar, die einen nor­ma­len Schul­be­trieb oft nur noch in stark ein­ge­schränk­ter Form zulas­sen.
Die Poli­tik hat dan­kens­wer­ter­wei­se ange­kün­digt, hier Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­te bereit­zustellen, zum Bei­spiel in Form von zusätz­li­chen Mit­teln für Schul­so­zi­al­ar­beit, päd­ago­gi­sche Hilfs­kräf­te oder den Ein­satz exter­nen Per­so­nals, wenn­gleich frag­lich erscheint, ob bei dem ekla­tan­ten Fach­kräf­te­man­gel in die­sen Berei­chen auf die­sem Weg wir­kungs­vol­le Ent­las­tung geschaf­fen wer­den kann.
Unver­ständ­lich ist hin­ge­gen, dass die bereits vor­han­de­ne, hoch­wirk­sa­me Res­sour­ce der Beratungslehrer*innen in die­sem Zusam­men­hang vom Kul­tus­mi­nis­te­ri­um nur ansatz­wei­se zum Ein­satz gebracht wird. Die Bera­tungs­lehr­kräf­te des Lan­des wer­den in einer inten­siven zwei­jäh­ri­gen Aus­bil­dung durch die nie­der­säch­si­sche Schul­psy­cho­lo­gie spe­zi­ell für die päd­ago­gisch-psy­cho­lo­gi­sche Unter­stüt­zung qua­li­fi­ziert, die zur­zeit (und zukünf­tig ver­mut­lich in noch wei­ter zuneh­men­dem Maß) eine Basis­vor­aus­set­zung erfolg­reicher schu­li­scher Arbeit dar­stellt.
Beratungslehrer*innen bil­den an über 1000 Schu­len in Nie­der­sach­sen als Mit­glied des Kol­le­gi­ums eine nie­der­schwel­li­ge Anlauf­stel­le für Schüler*innen, Eltern und Kolleg*innen. Die 2004 ver­füg­te Begren­zung ihres Ein­sat­zes auf drei Wochen­stun­den (vor­her fünf) ist ange­sichts des herr­schen­den Bera­tungs­be­darfs seit lan­gem sach­lich ver­fehlt und in der aktu­el­len Situa­ti­on abso­lut unhalt­bar. Sie resul­tiert aus der irre­ge­lei­te­ten Prio­ri­sie­rung einer – prin­zi­pi­ell selbst­ver­ständ­lich anzu­strebenden – Unter­richts­ver­sor­gung von 100% zulas­ten der psy­chi­schen Gesund­heit und der Arbeits­fä­hig­keit unse­rer Schü­le­rin­nen und Schü­ler.
In Anbe­tracht der gege­be­nen Umstän­de for­dern wir daher im Inter­es­se der psy­chi­schen Gesund­heit und Arbeits­fä­hig­keit sowohl der Schüler*innen- als auch der Lehrer*innenschaft des Lan­des die schnellst­mög­li­che Erhö­hung der Zahl der Anrech­nungs­stun­den für Bera­tungs­lehr­kräf­te auf fünf (5).
Unse­re Fra­gen an Sie:

  1. Erkennt Ihre Par­tei vor dem beschrie­be­nen Pro­blem­hin­ter­grund die Not­wen­dig­keit einer umfang­rei­chen und inten­si­ven päd­ago­gisch-psy­cho­lo­gi­schen Bera­tung durch die dafür spe­zi­ell aus­ge­bil­de­ten und an den Schu­len nied­rig­schwel­lig täti­gen Bera­tungs­lehr­kräf­te an?
  1. Wird sich Ihre Par­tei in der kom­men­den Legis­la­tur­pe­ri­ode ein­schließ­lich even­tu­el­ler Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen und einer gege­be­nen­falls fol­gen­den Regie­rungs­ar­beit dafür ein­set­zen, dass die Zahl der Anrech­nungs­stun­den für Bera­tungs­lehr­kräf­te kei­nes­falls noch wei­ter ver­rin­gert, son­dern schnellst­mög­lich bedarfs­ge­recht erhöht wird?
Zu den Antworten