Zur Landtagswahl 2022

Wahlprüfsteine des vbn: zur Landtagswahl am 9. Oktober

Wie schon bei der let­zten Land­tagswahl haben wir auch dies­mal den Parteien Wahl­prüf­steine zukom­men lassen. Die Antworten veröf­fentlichen wir hier in der Rei­hen­folge des Eingangs.

Alle verfügbaren Stu­di­en zeigen, dass Schülerinnen und Schüler in Deutsch­land durch die Auswirkun­gen der Coro­n­a­pan­demie nach wie vor psy­chisch hochgr­a­dig belastet sind. Laut Kinder- und Jugen­dreport der DAK 2022 hat sich die Zahl der sta­tionären Behand­lun­gen von Schulkindern sowohl im Bere­ich depres­siv­er Episo­den als auch im Bere­ich Angst­störun­gen allein im Erhe­bungszeitraum 2021 gegenüber dem Vor­jahr um 25% erhöht. Diese drama­tis­che Entwick­lung macht sich auch im Schu­lall­t­ag in ein­er Vielzahl von Beein­träch­ti­gun­gen bemerk­bar, die einen nor­malen Schul­be­trieb oft nur noch in stark eingeschränk­ter Form zulassen.
Die Poli­tik hat dankenswert­er­weise angekündigt, hier Unterstützungsangebote bereit­zustellen, zum Beispiel in Form von zusät­zlichen Mit­teln für Schul­sozialar­beit, päd­a­gogis­che Hil­f­skräfte oder den Ein­satz exter­nen Per­son­als, wen­ngle­ich fraglich erscheint, ob bei dem ekla­tan­ten Fachkräfte­man­gel in diesen Bere­ichen auf diesem Weg wirkungsvolle Ent­las­tung geschaf­fen wer­den kann.
Unver­ständlich ist hinge­gen, dass die bere­its vorhan­dene, hochwirk­same Ressource der Beratungslehrer*innen in diesem Zusam­men­hang vom Kul­tus­min­is­teri­um nur ansatzweise zum Ein­satz gebracht wird. Die Beratungslehrkräfte des Lan­des wer­den in ein­er inten­siven zwei­jähri­gen Aus­bil­dung durch die nieder­säch­sis­che Schulpsy­cholo­gie speziell für die päd­a­gogisch-psy­chol­o­gis­che Unterstützung qual­i­fiziert, die zurzeit (und zukünftig ver­mut­lich in noch weit­er zunehmen­dem Maß) eine Basisvo­raus­set­zung erfolg­reicher schulis­ch­er Arbeit darstellt.
Beratungslehrer*innen bilden an über 1000 Schulen in Nieder­sach­sen als Mit­glied des Kol­legiums eine nieder­schwellige Anlauf­stelle für Schüler*innen, Eltern und Kolleg*innen. Die 2004 verfügte Begren­zung ihres Ein­satzes auf drei Wochen­stun­den (vorher fünf) ist angesichts des herrschen­den Beratungs­be­darfs seit langem sach­lich ver­fehlt und in der aktuellen Sit­u­a­tion abso­lut unhalt­bar. Sie resul­tiert aus der irregeleit­eten Pri­or­isierung ein­er – prinzip­iell selb­stver­ständlich anzu­strebenden – Unter­richtsver­sorgung von 100% zulas­ten der psy­chis­chen Gesund­heit und der Arbeits­fähigkeit unser­er Schülerinnen und Schüler.
In Anbe­tra­cht der gegebe­nen Umstände fordern wir daher im Inter­esse der psy­chis­chen Gesund­heit und Arbeits­fähigkeit sowohl der Schüler*innen- als auch der Lehrer*innenschaft des Lan­des die schnell­st­mögliche Erhöhung der Zahl der Anrech­nungsstun­den für Beratungslehrkräfte auf fünf (5).
Unsere Fra­gen an Sie:

  1. Erken­nt Ihre Partei vor dem beschriebe­nen Prob­lemhin­ter­grund die Notwendigkeit ein­er umfan­gre­ichen und inten­siv­en päd­a­gogisch-psy­chol­o­gis­chen Beratung durch die dafür speziell aus­ge­bilde­ten und an den Schulen niedrigschwellig täti­gen Beratungslehrkräfte an?
  1. Wird sich Ihre Partei in der kom­menden Leg­is­laturpe­ri­ode ein­schließlich eventueller Koali­tionsver­hand­lun­gen und ein­er gegebe­nen­falls fol­gen­den Regierungsar­beit dafür ein­set­zen, dass die Zahl der Anrech­nungsstun­den für Beratungslehrkräfte keines­falls noch weit­er ver­ringert, son­dern schnell­st­möglich bedarf­s­gerecht erhöht wird?
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