Schlechte Zeiten für Beratungslehrer*innen II: Anrechnungsstunden

Es dürf­te sich her­um­ge­spro­chen haben: In ihrem Wahl­pro­gramm und in Inter­views ihres Spit­zen­kan­di­da­ten Alt­hus­mann for­dert die CDU, alle Anrech­nungs­stun­den außer jenen, die für abso­lut unver­zicht­ba­re Tätig­kei­ten zur Ver­fü­gung gestellt wer­den, zu strei­chen, um eine Unter­richts­ver­sor­gung von 100% zu gewährleisten.

Dass die Tätig­keit der Bera­tungs­lehr­kräf­te für die CDU einen sehr gerin­gen Stel­len­wert hat, wis­sen wir seit 2004, als die frisch gewähl­te schwarz-gel­be Koali­ti­on unter Chris­ti­an Wulff in einer ihrer ers­ten Amts­hand­lun­gen unse­re Anrech­nungs­stun­den von fünf auf drei zusam­men­strich. Etwas spä­ter wur­de die Strei­chung einer wei­te­ren Stun­de beschlos­sen, und nur das Schul­at­ten­tat in Win­nen­den ver­hin­der­te die Umset­zung die­ses Beschlusses.

Soll­te die CDU die Wahl gewin­nen, ist mit einer wei­te­ren Kür­zung der Anrech­nungs­stun­den für Beratungslehrer*innen oder auch mit der gänz­li­chen Abschaf­fung des seit 1978 auf­ge­bau­ten, emi­nent erfolg­rei­chen und natio­nal wie inter­na­tio­nal oft kopier­ten Sys­tems zu rechnen.