Schulsozialpädagog*innen zukünftig als Landesbedienstete

Die Lan­des­re­gie­rung hat beschlos­sen, die nie­der­säch­si­schen Schu­len mit „sozial­päda­go­gi­schen Fach­kräf­ten“ (so die offi­zi­el­le Bezeich­nung) in Trä­ger­schaft des Lan­des aus­zu­stat­ten. Die­se Maß­nah­me hat in der Regie­rungs­ko­ali­ti­on gro­ßen Rück­halt und wur­de auch von der GEW ener­gisch vorangetrieben.
So sinn­voll die­se Maß­nah­me für unse­re Schüler*innen ist, so bedau­er­lich ist es, dass SPD und Grü­ne sich nicht ent­schlie­ßen konn­ten, die von CDU und FDP 2004 von fünf auf drei redu­zier­ten Anrech­nungs­stun­den für Bera­tungs­lehr­kräf­te wenigs­tens wie­der auf den alten Stand zu brin­gen – eine Maß­nah­me, die mit ver­gleichs­wei­se gerin­gem finan­zi­el­len Auf­wand zu bewerk­stel­li­gen wäre.
Zum Ent­wurf des Sozialpädagog*innenerlasseswurde ist auch der vbn: um eine Stel­lung­nah­me gebe­ten wor­den. Ent­wurf und Stel­lung­nah­me sind hier nachzulesen.

Inzwi­schen ist die end­gül­ti­ge Fas­sung ver­öf­fent­licht und der Erlass in Kraft. Hier fin­det er sich im Wort­laut: Erlass.