Die seit Jahren in Arbeit befindliche Neufassung des Erlasses „Einsatz und Weiterbildung der Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer“ wird von der jetzigen Landesregierung nicht mehr auf den Weg gebracht. Nachdem der ursprüngliche Erlass von 1978 mit den im Lauf der Jahre vorgenommenen Veränderungen seit nunmehr rund zehn Jahren ausgelaufen ist, hat es also auch die aktuelle Landesregierung nicht vermocht, eine zeitgemäßere Version des Erlasses in Kraft zu setzen.
Der Erlassentwurf ist nach unseren Informationen seit fast drei Monaten fertig und lag nach Zustimmung aller mitzeichnungspflichtigen Abteilungen des MK seit Beginn der Sommerferien bei der Kultusministerin. Damit hätte es nur noch ihrer Unterschrift bedurft, um ihn als Anhörfassung den Verbänden (z. B. dem vbn:) und anderen betroffenen Gruppen wie etwa dem Landeselternrat zur Kommentierung zuzuleiten. Der Entwurf enthält nach Gesprächen, die wir mit den schulpolitischen Sprechern von SPD und Grünen sowie der seit Jahresbeginn zuständigen Referentin im MK Frau Kubesch führen konnten, eine Reihe von zum Teil substanziellen Verbesserungen.
Nachdem wir über verschiedene Kanäle mehrere Male nachgefragt hatten, erreichte uns nun die Nachricht, dass das Anhörungsverfahren so kurz vor der (vorgezogenen) Landtagswahl nicht mehr in Gang gesetzt wird. Es müsste von der nächsten Landesregierung wieder aufgegriffen werden. Ob dies geschehen wird, ist äußerst fraglich – siehe Schlechte Zeiten für Beratungslehrer*innen II