Die Landesregierung hat beschlossen, die niedersächsischen Schulen mit „sozialpädagogischen Fachkräften“ (so die offizielle Bezeichnung) in Trägerschaft des Landes auszustatten. Diese Maßnahme hat in der Regierungskoalition großen Rückhalt und wurde auch von der GEW energisch vorangetrieben.
So sinnvoll diese Maßnahme für unsere Schüler*innen ist, so bedauerlich ist es, dass SPD und Grüne sich nicht entschließen konnten, die von CDU und FDP 2004 von fünf auf drei reduzierten Anrechnungsstunden für Beratungslehrkräfte wenigstens wieder auf den alten Stand zu bringen – eine Maßnahme, die mit vergleichsweise geringem finanziellen Aufwand zu bewerkstelligen wäre.
Zum Entwurf des Sozialpädagog*innenerlasseswurde ist auch der vbn: um eine Stellungnahme gebeten worden. Entwurf und Stellungnahme sind hier nachzulesen.
Inzwischen ist die endgültige Fassung veröffentlicht und der Erlass in Kraft. Hier findet er sich im Wortlaut: Erlass.