Zusätzliche Beratungsstunden

Lie­be Kol­legin­nen und Kol­le­gen,

hier eine eili­ge Infor­ma­tion, die vielle­icht noch nicht alle von euch erre­icht hat. Das MK gewährt auf (ganz kur­zen) elektroni­schen Antrag für den Zeit­raum vom 1.8.2023 bis 31.7.2024 eine Zusatzs­tunde für BL, wenn ein erhöh­ter Beratungs­be­darf auf­grund von beson­deren Schüler*innenbelastungen vor­liegt (was ja prak­tisch über­all der Fall ist) oder ein beson­deres Pro­jekt durchge­führt wird. Das Antrags­for­mu­lar kön­nt ihr hier herunterladen:

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ACHTUNG: Die Antragsfrist endet bereits am 15.5.! Wichtig ist: Pro Schule wird zunächst eine Zusatzstunde vergeben.

Wichtig ist:

  • Die Schu­le mel­det zurück, wel­che BLK die­se bekom­men soll (Anga­be von Pri­or­ität 1 und 2 auf dem Anmeldeformular).
  • Ein Antrag kann auf­grund eines geplan­ten Pro­jek­tes oder auf­grund eines erhöht­en Beratungs­be­dar­fes durch beson­dere Belas­tungssi­t­u­a­tio­nen der Schü­lerin­nen und Schü­ler an der Schu­le gestellt wer­den, die durch die Zusatzs­tunde aufge­fan­gen wer­den sol­len (Dar­legung der Belastungssituation).
  • Es müs­sen kei­ne Pro­jek­t­berichte erstellt werden.
  • Der Antrag und die Bewil­li­gung erfol­gen elektronisch.
  • Der Antrag erfol­gt durch die Schul­lei­tung bis zum 15.05.2023.
  • Die Antrag­stel­lung erfol­gt bei der zuständi­gen schulpsy­chol­o­gis­chen Dez­er­nentin bzw. dem zuständi­gen Dezernenten.
  • Ver­spätet einge­gan­gene Anträ­ge wer­den nicht berücksichtigt.

Vie­le Grü­ße
(für den vbn: ‑Vor­stand)
GG