Schulsozialpädagog*innen zukünftig als Landesbedienstete

Die Lan­desregierung hat beschlossen, die nieder­säch­sis­chen Schulen mit „sozial­päda­go­gi­schen Fachkräften“ (so die offizielle Beze­ich­nung) in Träger­schaft des Lan­des auszus­tat­ten. Diese Maß­nahme hat in der Regierungskoali­tion großen Rück­halt und wurde auch von der GEW ener­gisch vorangetrieben.
So sin­nvoll diese Maß­nahme für unsere Schüler*innen ist, so bedauer­lich ist es, dass SPD und Grüne sich nicht entschließen kon­nten, die von CDU und FDP 2004 von fünf auf drei reduzierten Anrech­nungsstun­den für Beratungslehrkräfte wenig­stens wieder auf den alten Stand zu brin­gen – eine Maß­nahme, die mit ver­gle­ich­sweise geringem finanziellen Aufwand zu bew­erk­stel­li­gen wäre.
Zum Entwurf des Sozialpädagog*innenerlasseswurde ist auch der vbn: um eine Stel­lung­nahme gebeten wor­den. Entwurf und Stel­lung­nahme sind hier nachzulesen.

Inzwis­chen ist die endgültige Fas­sung veröf­fentlicht und der Erlass in Kraft. Hier find­et er sich im Wort­laut: Erlass.