Schlechte Zeiten für Beratungslehrer*innen II: Anrechnungsstunden

Es dürfte sich herumge­sprochen haben: In ihrem Wahl­pro­gramm und in Inter­views ihres Spitzenkan­di­dat­en Althus­mann fordert die CDU, alle Anrech­nungsstun­den außer jenen, die für abso­lut unverzicht­bare Tätigkeit­en zur Ver­fü­gung gestellt wer­den, zu stre­ichen, um eine Unter­richtsver­sorgung von 100% zu gewährleisten.

Dass die Tätigkeit der Beratungslehrkräfte für die CDU einen sehr gerin­gen Stel­len­wert hat, wis­sen wir seit 2004, als die frisch gewählte schwarz-gelbe Koali­tion unter Chris­t­ian Wulff in ein­er ihrer ersten Amt­shand­lun­gen unsere Anrech­nungsstun­den von fünf auf drei zusam­men­strich. Etwas später wurde die Stre­ichung ein­er weit­eren Stunde beschlossen, und nur das Schu­lat­ten­tat in Win­nen­den ver­hin­derte die Umset­zung dieses Beschlusses.

Sollte die CDU die Wahl gewin­nen, ist mit ein­er weit­eren Kürzung der Anrech­nungsstun­den für Beratungslehrer*innen oder auch mit der gän­zlichen Abschaf­fung des seit 1978 aufge­baut­en, emi­nent erfol­gre­ichen und nation­al wie inter­na­tion­al oft kopierten Sys­tems zu rechnen.